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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2011 - 8 Ta 165/11   

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https://dejure.org/2011,19148
LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2011 - 8 Ta 165/11 (https://dejure.org/2011,19148)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.08.2011 - 8 Ta 165/11 (https://dejure.org/2011,19148)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. August 2011 - 8 Ta 165/11 (https://dejure.org/2011,19148)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Prozesskostenhilfeantrag - Vergütung eines Auszubildenden - Schadenersatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einem Auszubildenden steht Hilfsarbeiterlohn bei tatsächlicher entsprechender Beschäftigung zu ; Vergütungsklage wegen Verletzung von Ausbildungspflichten bei unsubstantiierten Darlegungen zur tatsächlichen Beschäftigung und Schadenshöhe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende Erfolgsaussichten einer Vergütungsklage wegen Verletzung von Ausbildungspflichten bei unsubstantiierten Darlegungen zur tatsächlichen Beschäftigung und Schadenshöhe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 103/07

    Ausbildungsverhältnis - Schadensersatz - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2011 - 8 Ta 165/11
    Der Lauf dieser Frist beginnt nämlich nicht bereits mit der tatsächlichen Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses, sondern erst mit dem vertragsgemäß vorgesehenen rechtlichen Ende des Berufsausbildungsverhältnisses (BAG v. 17.07.2007 - 9 AZR 103/07 - AP Nr. 14 zu § 14 BBiG).

    Der endgültige Schaden lässt sich deswegen regelmäßig erst mit Ablauf des vertragsmäßigen Endes des Berufsausbildungsverhältnisses wegen des nach § 249 BGB vorzunehmenden Vermögensvergleichs feststellen (BAG v. 17.07.2007 - 9 AZR 103/07 - AP Nr. 14 zu § 14 BBiG).

  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 527/06

    Berufsausbildung - Vorzeitige Beendigung - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2011 - 8 Ta 165/11
    Der Antragsteller wäre daher nach § 23 Abs. 1 BBiG so zu stellen, wie er stehen würde, wenn das Berufsausbildungsverhältnis nicht durch fristlose Kündigung vom 28.02.2011 aufgelöst, sondern bis zum vertragsmäßigen Ende (31.03.2013) fortgesetzt worden wäre (vgl. BAG v. 08.05.2007 - 9 AZR 527/06 - AP Nr. 5 zu § 16 BBiG).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2008 - 9 Sa 587/07

    Berufsausbildungsverhältnis - Arbeitszeugnis - Verfrühungsschaden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2011 - 8 Ta 165/11
    Die vom Antragsteller behaupteten Verletzungen der Pflichten aus dem Berufsausbildungsvertrag durch die Antragsgegnerin begründen keinen Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts einer "normalen" Arbeitskraft (LAG Rheinland-Pfalz v. 11.01.2008 - 9 Sa 587/07 - EzB BBiG § 17 Abs. 1 Nr. 62 d; LAG Köln v. 25.01.1989 - 7 Sa 1081/88 -).
  • LAG Köln, 25.01.1989 - 7 Sa 1081/88

    Ausbildungsvertrag; Berufsausbildung; Vergütung; Lohn

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2011 - 8 Ta 165/11
    Die vom Antragsteller behaupteten Verletzungen der Pflichten aus dem Berufsausbildungsvertrag durch die Antragsgegnerin begründen keinen Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts einer "normalen" Arbeitskraft (LAG Rheinland-Pfalz v. 11.01.2008 - 9 Sa 587/07 - EzB BBiG § 17 Abs. 1 Nr. 62 d; LAG Köln v. 25.01.1989 - 7 Sa 1081/88 -).
  • ArbG Bonn, 08.07.2021 - 1 Ca 308/21

    Anspruch auf Tarifentgelt eines Auszubildenden bei fehlender Ausbildung durch den

    b) Darüber hinaus kann einem Auszubildenden ausnahmsweise das Entgelt eines ungelernten Arbeitnehmers nach § 612 BGB in entsprechender Anwendung zustehen, wenn er nicht im üblichen Rahmen wie ein Auszubildender ausgebildet, sondern in Wirklichkeit nach Art und Umfang seiner Arbeit wie eine ungelernte Kraft beschäftigt worden ist (BAG 5. März 1981 - 3 AZR 335/78 - juris; LAG Rheinland-Pfalz 22. August 2011 - 8 Ta 165/11 - juris; LAG Baden-Württemberg 1. März 2002 - 18 Sa 9/02 - juris).
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